Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Werkzeugen, Messgeräten und Sicherheitsausrüstung

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über die Überlassung von Werkzeugen, insbesondere Montagewerkzeugen, Messwerkzeugen, Gasmessgeräten sowie Sicherheitsausrüstungen (nachfolgend: „Mietgegenstände“) durch Metze-Industries (nachfolgend: „Vermieter“) an Unternehmen oder Privatpersonen (nachfolgend: „Mieter“).

2. Mietgegenstand und Nutzungsbedingungen

2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die Mietgegenstände für die vertraglich vereinbarte Mietdauer zur Nutzung zur Verfügung.
2.2 Die Mietgegenstände sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und fachgerecht zu behandeln.
2.3 Messwerkzeuge und Gasmessgeräte werden ausschließlich in Verbindung mit qualifiziertem Fachpersonal des Vermieters oder nachweislich geschultem Personal des Mieters vermietet.
2.4 Eine Weitervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

3. Übergabe und Rückgabe

3.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu melden.
3.2 Die Rückgabe hat zum vereinbarten Termin vollständig, funktionsfähig und in gereinigtem Zustand zu erfolgen.
3.3 Bei Rückgabe beschädigter, verunreinigter oder unvollständiger Mietgegenstände ist der Vermieter berechtigt, die Kosten der Wiederherstellung bzw. Reinigung in Rechnung zu stellen.

4. Haftung und Schadensersatz

4.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die über den gewöhnlichen Verschleiß hinausgehen.
4.2 Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigungen.
4.3 Beschädigungen, Funktionsstörungen oder sonstige Mängel, die während der Mietzeit auftreten, sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung, zu melden.
4.4 Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden der Mietgegenstände ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Kosten für die Neubeschaffung in Rechnung zu stellen.
4.5 Unterbleibt die rechtzeitige Meldung gemäß Ziffer 4.3, haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Folgeschäden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß individueller Vereinbarung oder Preisliste.
5.2 Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

6. Versicherung

Sofern der Mieter eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände wünscht, ist diese gesondert zu vereinbaren und vom Mieter zu tragen.

7. Haftung des Vermieters

7.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
7.2 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn, wird keine Haftung übernommen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

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